Endlich! Berlin hat ein Bibliothekengesetz!

Die Mittelpunktbibliothek „Theodor-Heuss-Bücherei“ im Berliner Stadtteil Schöneberg

Bibliotheken sind Orte der Bildung, Begegnung und Demokratie

Mit der Verabschiedung des Berliner Bibliotheksgesetzes haben wir einen wichtigen Schritt für die Zukunft der Berliner Bibliotheken gemacht. Für mich persönlich ist damit ein politischer Traum in Erfüllung gegangen.

Seit 25 Jahren setze ich mich für starke Bibliotheken ein. Meine persönliche Verbindung zu ihnen reicht sogar noch weiter zurück: Als kleines Mädchen konnte ich kaum erwarten, dass der Bücherbus kam und neuen Lesestoff brachte. Später, als Bezirksverordnete, konnte ich nur schwer nachvollziehen, dass Bibliotheken nicht zu den Pflichtaufgaben der Bezirke gehörten.

Bibliotheken sind Daseinsvorsorge

Mit dem neuen Bibliotheksgesetz ändert sich das. Bibliotheken werden zu einer Pflichtaufgabe. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer verlässlichen und zukunftsfesten Bibliothekslandschaft in Berlin. Bibliotheken sind weit mehr als Orte, an denen Bücher ausgeliehen werden. Sie sind Orte der Bildung, der Begegnung und der Demokratie. Sie stehen allen offen – unabhängig von Einkommen, Alter, Herkunft oder Bildungsbiografie.

Für uns als SPD ist deshalb klar: Bibliotheken gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer eine Bibliothek betritt, muss nichts kaufen. Stattdessen bekommt man Zugang zu Wissen, Kultur und digitalen Angeboten – und zu qualifizierter Unterstützung, wenn sie gebraucht wird.

Gerade in einer Zeit, in der Desinformation und Verschwörungserzählungen zunehmen und wir mit einer schier unendlichen Menge an Informationen konfrontiert sind, sind solche Orte besonders wichtig.

Bibliotheken vermitteln Informations- und Medienkompetenz.

Sie helfen Kindern beim Lesenlernen, unterstützen Schülerinnen und Schüler beim Lernen und ermöglichen Erwachsenen Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Und sie schaffen Begegnungen: Menschen kommen miteinander ins Gespräch, die sich sonst vielleicht nie begegnet wären. Das ist gelebte Demokratie.

Ein Gesetz allein reicht nicht

So wichtig das neue Gesetz ist: Ein Gesetz allein reicht nicht. Wenn wir moderne und leistungsfähige Bibliotheken wollen, brauchen wir qualifizierte Beschäftigte, zeitgemäße Räume, eine gute technische Ausstattung und Öffnungszeiten, die zu den Lebensrealitäten der Berlinerinnen und Berliner passen. Vor allem brauchen wir eine verlässliche Finanzierung. Denn Bildungschancen dürfen nicht davon abhängen, ob ein Kind zu Hause einen Laptop, einen eigenen Schreibtisch oder eine große Büchersammlung hat. In der Bibliothek kann ein Kind all das finden: Zugang zu Wissen, einen Ort zum Lernen und Menschen, die Unterstützung geben. Deshalb ist Bibliothekspolitik auch Sozialpolitik.

Wir investieren in Bildung. Wir investieren in Teilhabe. Wir investieren in Demokratie. Und damit investieren wir in die Zukunft Berlins. Die Verabschiedung des Bibliotheksgesetzes ist für mich deshalb ein besonderer Meilenstein nach 25 Jahren Engagement für Bibliotheken. Jetzt kommt es darauf an, den gesetzlichen Anspruch mit Leben zu füllen und die Berliner Bibliotheken dauerhaft gut auszustatten und zu finanzieren.

Endlich! Berlin hat ein Bibliothekengesetz!