Die wohnortnahe Versorgung mit Musikschulen darf nicht gefährdet werden

Viele von Ihnen haben die aktuellen Presseberichte zur Zukunft der Musikschulfinanzierung und die Festanstellung der Honorarkräfte nach dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ verfolgt und manche haben sich auch per E-Mail an Ihre Abgeordneten und mich mit Ihren Fragen gewandt – auf einige Fragen in diesem Zusammenhang möchte ich hier eingehen:
Derzeitig sind alle Senatsverwaltungen aufgefordert, Einsparungen an den Gesamtbudgets vorzunehmen, um die öffentlichen Finanzen Berlins zu sichern und auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben. Einsparungen sind schmerzhaft, auch wenn wir neben den vielen Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand alles daran setzen, so viele Angebote wie möglich im Kulturbereich zu erhalten. Ich kann Ihnen versichern, dass die kulturelle Bildung für die SPD zu den wesentlichen Prioritäten zählt, dementsprechend machen wir uns stark für den Erhalt eines breiten Angebots und die rechtssichere Beschäftigung von Lehrerkräften an den Musikschulen. Die kulturelle und musikalische Bildung im Hinblick auf Teilhabe und Förderung unserer Kinder- und Jugendlichen liegt uns dabei besonders am Herzen.
Daher behandeln wir seit geraumer Zeit die Frage nach Festanstellung und die Zukunft der Musikschulen im Kulturausschuss und gemeinsam mit den Musikschulvertretungen auch in öffentlichen Diskussionsveranstaltungen. Am 20. September dieses Jahres haben wir zuletzt mit dem Landesmusikrat, der Gewerkschaft ver.di und der Bezirksstadträtin Heike-Schmitt-Schmelz in öffentlicher Runde beraten. Einig sind wir mit allen Beteiligten, dass Berlin nicht länger Schlusslicht bei der Integration der Honorarkräfte in die Musikschulen bleiben darf.
Wir setzen uns dafür ein, dass Berlin auch in der aktuell schwierigen Haushaltssituation der Umsetzung des Herrenberg-Urteils nachkommt. Die dezentrale und wohnortnahe Versorgung der Berliner Kinder und Jugendlichen mit Musikschulunterricht darf nicht gefährdet werden. Der Senat darf die Umsetzung der rechtlichen Pflichten, die aus dem Urteil des Bundessozialgerichts entstanden sind, nicht verzögern.

