Die schrecklichen Vorkommnisse in der letzten Silvesternacht bedürfen einer Antwort – ein einfaches Abbrennverbot reicht nicht

Wir müssen uns dringend Gedanken über das kommende Silvesterfest und den Verkauf von Böllern und Pyrotechnik machen. Silvester steht bald vor der Tür und auch die Angriffe auf Polizei und Feuerwehr mit über 80 verletzten Ordnungskräften in den vergangenen Nächten verlangen eine Antwort.

Es kann nicht sein, dass Straftaten mit Böllern, Pyrotechnik und Silvesterraketen im Übrigen kaum bestraft werden. Das ergibt eine Auswertung der Delikte aus der vergangenen Silvesternacht.

Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Brandstiftung und Verstöße gegen das Waffen- oder Sprengstoffgesetz – insgesamt 406 Straftaten im Zusammenhang mit Böllern und Pyrotechnik erfasste die Polizei in der Silvesternacht. Dabei wurden 88 Tatverdächtige ermittelt, 48 Verdächtige konnte die Polizei wegen Angriffen auf Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte feststellen.

Von den bisher eingeleiteten 228 Strafverfahren wurde fast die Hälfte eingestellt, in nicht einmal jedem 10. Fall wurden Sanktionen verhängt. Neben je einer Freiheitsstrafe und einem Jugendarrest waren das überwiegend Geldstrafen und viele Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz. Mehr als die Hälfte aller nicht eingestellten Verfahren wurde gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende geführt.

Vor diesem Hintergrund werden wir uns Gedanken über ein großflächiges oder sogar bundesweites Abbrenn- und Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper machen müssen.
Um eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, muss aber der Bund das Sprengstoffrecht ändern. Andernfalls würde uns nur bleiben, wieder einzelne Gebiete zu Verbotszone zu erklären. Wir müssen uns dringend Gedanken über das kommende Silvesterfest und den Verkauf von Böllern und Pyrotechnik machen.

Abbrennverbot für Feuerwerk an Silvester reicht nicht