Ich setze mich vehement für ein Bibliotheksgesetz ein: Die kommunale Bibliotheksversorgung muss als Pflichtaufgabe der öffentlicher Daseinsvorsorge festgelegt werden

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es heißt im Zusammenhang mit politischem Engagement immer, dass man in der Lage sein muss, dicke Bretter zu bohren. Liebe Kollegen und Kolleginnen! Der vorliegende Antrag für ein Bibliotheksgesetz für Berlin ist so ein dickes Brett. Sehen Sie es mir nach, ich muss ganz kurz persönlich werden. Als ich 2001 Bezirksverordnete in Tempelhof-Schöneberg wurde, irgendwann kulturpolitische Sprecherin meiner Fraktion, später Vorsitzende des Kulturausschusses, hätte ich nicht gedacht, dass es so lange dauern würde, die Voraussetzungen für verlässliche Bedingungen mit quantitativen wie qualitativen Standards für unsere Berliner Bibliotheken zu schaffen.

Nach der Enquete-Kommission des Bundestages, dem Olympiamodell und den Bibliotheksentwicklungsplan bekennt sich Berlin mit dem heutigen Antrag für ein Bibliotheksgesetz dazu, die kulturelle Teilhabe und niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Wissen nachhaltig abzusichern und Bibliotheken als Orte des Austauschs und des gemeinsamen Lernens zu verbessern und die kulturelle Bildung im ganzen Stadtgebiet auszubauen.

Im Zuge der Entwicklung von Bibliotheken zu Dritten Orten, neben dem Zuhause als erstem Ort und dem Arbeitsplatz als zweitem Ort, sind Bibliotheken längst mehr als Wissensspeicher. Bibliotheken erfüllen inzwischen auch viele soziale und öffentliche Aufgaben. Hier bekommen Senioren und Seniorinnen Hilfe im Umgang mit dem Internet und Schüler und Schülerinnen für Ihre Präsentationsprüfungen in MSA und Abitur. Deshalb gehört zur Absicherung der Versorgung mit Bibliotheksstandorten neben der Festlegung von Aufgaben und Standards auch der gesetzlich verankerte Auftrag ihrer Erfüllung.

Bibliotheken müssen zu einer Pflichtaufgabe werden. Die Finanzierung durch den Landeshaushalt und die Bezirke muss gewährleistet sein. Das Bibliotheksgesetz dient der Verbesserung von Planungssicherheit und Verbindlichkeit, damit die Bibliotheken fit für die Zukunft sind und ihre öffentlichen Aufgaben besser wahrnehmen können.

Ich hatte es erwähnt, Bibliotheken sind weit mehr als Lesestuben. Selbstverständlich bleiben sie ein Ort des Buches. Sie sind aber längst auch Orte des Wissens und des Lernens und wirken sozialräumlich. Sie sind inzwischen auch Orte für digitale Teilhabe, denn digitale Teilhabe bedeutet auch digitale Zugänglichkeit und Unterstützung bei der Nutzung von Online-Funktionen und digitaler Angebote, insbesondere im Übrigen für ältere Menschen. Es ist an der Zeit, qualitative und quantitative Standards rechtlich zu verankern, um unsere Bibliotheken zu stärken und in der Zukunft vor Einsparmaßnahmen zugunsten anderer kommunaler Anliegen zu schützen. Nachdem der Kulturausschuss dem Antrag bereits zugestimmt hat, freue ich mich über die Zustimmung hier heute zu diesem Antrag, der mir wirklich am Herzen liegt. – Vielen Dank!
 

Rede: Ein Bibliotheksgesetz für Berlin